AGBs

von TecFloor Bodenbeschichtung Martin Barth bei Bestellung über www.tecfloor.at

  1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen TecFloor Bodenbeschichtung Martin Barth und dem Besteller gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die TecFloor Bodenbeschichtung nicht an.

  1. Vertragspartner, Kundendienst

Der Kaufvertrag kommt mit der TecFloor Bodenbeschichtung zustande. Nähere Informationen zu unserem Betrieb sind in unserem Impressum zu finden. Für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen können Sie uns unter der Telefonnummer 0664 75084986 oder unter info@tecfloor.at erreichen.

  1. Vertragsschluss und Rücktritt

Mit Einstellung der Produkte in tecfloor.at geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss vorbehaltlich Tippfehler oder Irrtümer über diese Artikel ab.

Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die TecFloor Bodenbeschichtung zum Rücktritt berechtigt.

Wir behalten uns weiters das Recht vor von Bestellungen zurückzutreten, wenn Lieferungen aus logistischen Gründen nicht möglich sind. Alle Angebote sind gültig solange der Vorrat reicht. Falls Lieferanten der TecFloor Bodenbeschichtung trotz vertraglicher Verpflichtung, diese nicht mit der bestellten Ware beliefern, ist TecFloor Bodenbeschichtung ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich rückerstattet.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von der TecFloor Bodenbeschichtung.

  1. Mängelgewährleistung und Haftung

Liegt ein von der TecFloor Bodenbeschichtung zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die TecFloor Bodenbeschichtung nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist TecFloor Bodenbeschichtung zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die TecFloor Bodenbeschichtung zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Die TecFloor Bodenbeschichtung haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die TecFloor Bodenbeschichtung nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

  1. Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Rohrbach-Berg. Die TecFloor Bodenbeschichtung ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

  • eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Sonderbestellungen, Maßanfertigungen und dgl.) oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
  1. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.